Glock 17 Gen 5 Black 9mm P.A.K.

09.12.2021

Glock 17 Gen 5 Black 9mm P.A.K.

219,90 

Kaliber 9 mm P.A.K.
Magazin -/Trommelkapazität 17 Schuss
Länge 202 mm
Gewicht 726 g

Nicht vorrätig

Artikelnummer: 311.02.00 Kategorien: ,

Beschreibung

Den mattschwarzen Schlitten zieren die originalen Markings und eine austauschbare Visierung. Direkt erkennbar auch die wechselbare Slide Cover Plate im Originalmaß – abnehmen, modifizieren oder gegen Plates vom Zubehörmarkt tauschen. Innen warten Features wie der vierkantige Schlagbolzen und der verstärkte Stahl-Stoßboden auf echte GLOCK-Fans. Für ein realistisches Schussverhalten setzt sie auf ein optimiertes Verschlussfederpaket aus einer Haupt-, einer Tenderfeder und einem Gummipuffer. Direkt unterhalb lässt die Picatinny-Schiene die Montage von gängigem Zubehör zu.

Gen5-typisch bietet auch die Schreckschuss-GLOCK einen geweiteten Magazinschacht und Front Serrations. Zusammen mit dem umsetzbaren Magazinhalter und dem beidseitigen Schlittenfanghebel garantiert sie eine schnelle Action und einen sauberen Magazinwechsel in beidseitiger Bedienung. Das Magazin selbst ist wie beim Original 17-schüssig und setzt auf einen gut erkennbaren, orangefarbenen Follower. Zusätzlich stahlverstärkt und mit einer Ladestandanzeige ab dem vierten Schuss lässt es keine Wünsche offen.

In den Abmessungen hält sich die GLOCK 17 Gen5 9 mm P.A.K. so exakt an ihr Vorbild, dass sie ein Tragen in allen gängigen Holstern zulässt und auch originales Zubehör an der Aufnahme am Griffrücken akzeptiert.

Abgabe von Schreckschuss- Reizstoff und Signalwaffen nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Abgabe von Pyrotechnischer Munition (Klasse BAM1) nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Umgang mit Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen (Kurz: SRS) ist nur auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des Grundstückinhabers erlaubt.
Das Abfeuern von Pyrotechnischer Munition aus PTB-Zugelassenen SRS-Waffen ist auf dem eigenen Grundstück nur dann gestattet, wenn gewährleistet wird, dass das Geschoss (z.B. Rakete) das Grundstück nicht verlassen kann.
Die Firma EWM GmbH (vormals Waffen Isenberg) übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für entstandene Sach- oder Personenschäden.

Bitte beachten Sie beim Umgang mit Waffen, Munition und deren Zubehör das Waffengesetz (WaffG), die Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in deren aktuellen gültigen Fassung.

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

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